Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent des Nettoentgelts erhöhen
In den letzten Tagen haben sich mehrere Beschäftigte, Betriebsräte und Arbeitnehmer, darunter auch von Siemens und Bosch, die in Spandau tätig sind, an mich gewandt. In ihren Schreiben begrüßen die Absender grundsätzlich die schnelle und entschlossene Reaktion von Bundesregierung und Bundestag auf die Corona-Krise. Allerdings finden sie es ungerecht, dass den Unternehmen mit viel Geld geholfen wird und sogar die Beiträge zur Sozialversicherung zurückerstattet werden. Auf der anderen Seite jedoch die Beschäftigten in Kurzarbeit gehen müssen – mit dramatischen Einkommenseinbußen zwischen 33 und 40 Prozent ihres Nettoentgeltes. Die Absender fordern daher mehr Druck auf die Bundesregierung, die Verordnung zu ändern und das Kurzarbeitergeld zu erhöhen.
In einem persönlichen Schreiben habe ich den Absendern geantwortet:
Liebe/r ,
vielen Dank für Dein Schreiben bezüglich des Kurzarbeitergeldes. Ich teile voll und ganz Deine Kritik am Rettungsschirm der Bundesregierung für die deutsche Wirtschaft. Das tue ich aus zweierlei Sicht: Zum einen als Spandauer Bundestagabgeordnete und zum anderen als langjähriges Gewerkschaftsmitglied. In der Tat beinhalten die Regelungen zur Kurzarbeit für viele Beschäftigten in Unternehmen eine Reihe von Ungerechtigkeiten. Diese müssen selbstverständlich umgehend korrigiert werden.
Wir haben im Bundestag als LINKE dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zwar zugestimmt, aber auch vehement kritisiert, dass die Arbeitgeber neben den Staatsgarantien in Milliardenhöhe nun auch noch von den Sozialbeiträgen beim Kurzarbeitergeld entlastet werden.
Für viele Beschäftigte ist das Kurzarbeitergeld existenzbedrohend niedrig. Deshalb muss es sofort auf 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts angehoben werden. Leider wurde unser Antrag dazu sowohl von den beiden Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD, als auch von den beiden Oppositionsfraktionen der AfD und der FDP abgelehnt.
Spandau und besonders Siemensstadt sind in den letzten Monaten von harten Arbeitsplatzabbaumaßnahmen betroffen worden. So wurde der Standort von Infinera mit rund 400 Arbeitsplätzen geschlossen und nach Asien verlagert. Im Siemensschaltwerk sollen demnächst 410 Arbeitsplätze wegfallen. Bei Osram sind 200 Jobs gefährdet.
Immer wieder wurde die Last der Konsolidierung des Unternehmens auf die Schultern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgewälzt. Das ist für uns nicht hinnehmbar.
Aber nicht mal in Zeiten des Notstands ist die Bundesregierung, insbesondere die CDU/CSU, dazu in der Lage, Arbeitnehmern und Arbeitgebern das gleiche Maß an Solidarität zukommen zu lassen. Deshalb muss die Auszahlung des Kurzarbeitergelds an eine Beschäftigungsgarantie geknüpft werden. Betriebe mit Beschäftigten, die Kurzarbeitergeld beziehen, müssen gesetzlich dazu verpflichtet werden, für mindestens ein Jahr betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen.
Wir müssen auch darüber nachdenken, warum Unternehmen, die vom Kurzarbeitergeld und der Erstattung von Sozialbeiträgen in der Krise profitieren, diese Beträge nicht nach Überwindung der Krise zurückzahlen sollten. Das gilt für Überbrückungskredite zur Überwindung von Liquiditätsengpässen, wie sie die Bundesregierung gegen die Auswirkungen der Corona-Krise für die Wirtschaft durchaus zurecht vorsieht. Auch wird das Kurzarbeitergeld allein aus den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Die Risikoabwehr ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb muss das Kurzarbeitergeld durch den Bund bezuschusst werden.
Ich stehe solidarisch an Eurer Seite und werde immer Eure Ansprechpartnerin sein. Nun kommt es drauf an, in den kommenden Wochen und Monaten gemeinsam Druck auf die Bundesregierung auszuüben. Diese ungerechten Regelungen in Folge der Corona-Krise sind nicht in Stein gemeißelt, sondern müssen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer korrigiert werden.
Mit solidarischen Grüßen
Eure
Helin Evrim Sommer, MdB
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