Die Bundesregierung darf die sexuellen und reproduktiven Rechte von jungen Mädchen und Frauen in der Entwicklungspolitik nicht länger ignorieren!

13. November 2019

Auf dem Nairobi-Gipfel wird der ‚Universelle Zugang zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte (SRGR) als Teil der allgemeinen Gesundheitsversorgung‘ zu Recht als Schwerpunktthema definiert. Entgegen der Empfehlung der WHO stellt Deutschland gerade einmal 0,033 Prozent seines Bruttonationaleinkommens (BNP) für die gesundheitsbezogene Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zur Verfügung. Nur ein winziger Bruchteil fließt in EZ-Projekte zur selbstbestimmten Familienplanung und sexuellen Gesundheit.

Die Bundesregierung missachtet darüber hinaus den kausalen Zusammenhang zwischen Armut und Bevölkerungsentwicklung. In ärmeren Entwicklungsländern ist Kinderreichtum für die Familien oft die einzige Überlebensgarantie im Alter oder bei Krankheit. 

DIE LINKE fordert von der Bundesregierung, ihre internationalen Verpflichtungen endlich zu erfüllen. Das sind insgesamt 0,7 Prozent des BNP für öffentliche Entwicklungsausgaben, davon 0,2 Prozent für die Armutsbekämpfung und Ernährungssicherung in ärmeren Ländern sowie 0,1 Prozent des BNP für die gesundheitsbezogene Entwicklung. Die Entwicklungszusammenarbeit muss den Aufbau von öffentlichen Basisgesundheitsversorgungsstrukturen in den Ländern des Südens unterstützen, damit junge Mädchen und Frauen Zugang zu kostenlosen Angeboten der freiwilligen Familienplanung bekommen.

Angesichts der Kriminalisierungspolitik der Trump-Regierung gegen Nichtregierungsorganisationen, die Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen anbieten, muss Deutschland umso stärker Aufklärungskampagnen gegen Frühverheiratung, für Geburtenregistrierung sowie die Aufnahme von jungen Mädchen zwischen 10 und 14 Jahren als besondere Zielgruppe in der gesundheitsbezogenen EZ unterstützen.

Berlin // 12.11.2019

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