Beitrag im DISPUT: Der erste Völkermord

01. November 2018

In der neuen Ausgabe des DISPUT hat Helin Evrim Sommer (MdB) einen Beitrag zum Völkermord an den Herero und Nama veröffentlicht. Die gesamte Ausgabe gibt es HIER.

 

Der erste Völkermord

In diesem Spätsommer konnte ich der Übergabe von geraubten Gebeinen der Herero und Nama in der Französischen Friedrichstadtkirche beiwohnen. Der Zeremonie war ein unwürdiges Geschacher um die Bedingungen und Umstände dieser längst überfälligen Entschuldigungsgeste vorangegangen. Ein typisches Beispiel für den bis heute skandalösen Umgang mit diesem grauenhaften Kapitel der deutschen Kolonialgeschichte. Zwischen 1904 und 1908 kam es in der Kolonie Deutsch-Südwestafrika zum ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts, einem Vernichtungsfeldzug der kaiserlichen »Schutztruppe« gegen die Herero und Nama. Er markierte den Auftakt eines Jahrhunderts, das durch Massenvernichtungen, »ethnische Säuberungen«, Vertreibungen und Völkermorde gekennzeichnet war. Gegen die deutsche Kolonialverwaltung organisierte sich zu Beginn des Jahres 1904 der Widerstand der Herero, der in einen offenen Krieg mündete. Nach der militärischen Niederlage der Herero flohen zehntausende Männer, Frauen und Kinder vor den deutschen Truppen in die Omaheke-Wüste. Dort sollten sie, so der Plan des deutschen Generals Lothar von Trotha, verdursten. Am 2. Oktober 1904 gab dieser schließlich den folgenden Vernichtungsbefehl: »Innerhalb der deutschen Grenzen wird jeder Herero mit und ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auf sie schießen.«

Aus Sicht des Deutschen Kaiserreichs handelte es sich bei dem Konflikt um einen Kampf der »Rassen«. Daher billigte der deutsche Generalstab ausdrücklich die »Vernichtung oder vollständige Knechtung« der Herero. Im April 1905 folgte ein zweiter Vernichtungsbefehl, der sich gegen die Nama richtete. Der Befehl zielte darauf ab, die ökonomischen Existenzgrundlagen der Überlebenden zu zerstören. Dafür konfiszierte man das Land der traditionell von der Viehzucht lebenden Herero und Nama. Der Besitz von Pferden und Rindern wurde verboten. Die Landenteignung durch die deutsche Kolonialherrschaft führte zu einer extrem ungleichen Landverteilung im heutigen Ost-, Zentral- und Südnamibia. Dennoch hat es bis heute keinen offenen Dialog über konkrete Versöhnungsschritte zwischen den Regierungen Deutschlands und Namibias sowie den Opferverbänden gegeben. Stattdessen hat die Verdoppelung der deutschen Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit mit Namibia eine rege Diskussion in dem südostafrikanischen Land ausgelöst. Dabei geht es um die Frage, ob einseitige Hilfsleistungen in diesem Fall der richtige Ansatz sein können. Eine echte »Wiedergutmachung« beginnt mit der Anerkennung eines Anspruchs der Opfer, für das von ihnen erlittene Unrecht entschädigt zu werden.

Wegen der ignoranten Haltung der Bundesregierung haben Vertreterinnen und Vertreter der Herero und Nama im Januar 2017 eine Sammelklage gegen die Bundesrepublik Deutschland an einem New Yorker Gericht eingereicht. Die deutsche Regierung sieht die Klage wegen des Grundsatzes der Staatenimmunität als unzulässig an und hat bereits mehrmals die Annahme der Klageschrift verweigert. Vor diesem Hintergrund haben wir in der Linksfraktion im Deutschen Bundestag einen Antrag mit folgenden Kernforderungen erarbeitet: Erstens: Die Bundesregierung und der Deutschen Bundestag müssen sich der Verbrechen des Deutschen Kaiserreichs in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika erinnern. Zweitens: Deutschland muss die Schwere der Schuld anerkennen, die wir mit der kolonialen Unterdrückung und Vernichtung der indigenen Bevölkerungsgruppen der Herero und Nama auf uns geladen haben. Drittens: sich vorbehaltlos zur Schuld für den Völkermord zu bekennen, um Entschuldigung zu bitten, und der daraus resultierenden Verantwortung und Verpflichtung umfassend nachzukommen. Außerdem gilt es den 2014 zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Republik Namibia begonnenen Dialogprozess mit dem Ziel der Versöhnung fortzuführen, und hierbei auch die selbst gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Nachfahren der vom Völkermord betroffenen Bevölkerungsgruppen in die Verhandlungen miteinzubeziehen.

Im Rahmen dieses Dialogprozesses fordern wir die Einrichtung eines Strukturausgleichsfonds. Der Fond soll dazu dienen, die aus der deutschen Kolonialzeit resultierenden strukturellen Benachteiligungen – insbesondere hinsichtlich der Landfrage und der unzureichenden Infrastruktur – auszugleichen. Um eine angemessene finanzielle Ausstattung des Strukturausgleichfonds sicherzustellen, muss dafür gesorgt werden, dass diejenigen Unternehmen bzw. Rechtsnachfolger, die von Zwangsarbeit, Enteignungen und Vertreibungen in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika profitiert haben, sich an der finanziellen Ausstattung des Strukturausgleichsfonds angemessen beteiligen.

Die Vertreibungen der indigenen Bevölkerungsgruppen und die Aneignungen von Ländereien und Viehbeständen sowie Enteignungen haben bis heute eine ungerechte Landverteilung zur Folge. Insbesondere den Herero und Nama fehlen die Mittel, um Land zu erwerben oder auf andere Weise die historischen Verluste wettzumachen und sich eine eigenständige wirtschaftliche Grundlage wieder anzueignen. Die Versöhnungsinitiativen sollten hier ansetzen, um diese aus der Kolonialzeit resultierenden strukturellen Nachteile auszugleichen und die Voraussetzungen für eine Rückkehr der Vertriebenen aus den namibischen Nachbarstaaten zu schaffen. Zusätzlich bin ich der Meinung, dass die deutsche Kolonialgeschichte und die damit verbundenen Verbrechen weiter kritisch aufzuarbeiten sowie die in der Gegenwart immer noch vorhandenen kolonialen Prägungen der deutschen Gesellschaft einer selbstkritischen Reflexion zu unterziehen sind. In diesem Zusammenhang setzen wir uns auch für die Errichtung eines Denkmals in zentraler berliner Lage ein, das zur öffentlichen Erinnerung an die deutschen Kolonialverbrechen und die Opfer von Versklavung, Kolonialismus und rassistischer Gewalt erinnert. Dies sollte durch die Gründung einer Stiftung auf Bundesebene begleitet werden, deren Zweck es ist, in Deutschland das Verantwortungsbewusstsein für Kolonialismus und Rassismus zu stärken.

Ende August hatte ich auch die Möglichkeit, eine Gruppe von Vertretern der Herero und Nama zu treffen. Der Besuch gab mir die Gelegenheit meine Position und die unserer Fraktion darzustellen und sich mit den Angehörigen darüber auszutauschen. Dabei wies ich auf die Notwendigkeit hin, den Prozess zur »Entschädigung« unter direkter Einbeziehung der unmittelbar betroffenen Volksgruppen zu organisieren. Meine Gäste betonten, wie wichtig es sei, dass dabei auch die vielen Vertriebenen in den Nachbarstaaten Namibias berücksichtigt werden. Nur dadurch könne die Voraussetzung für eine Repatriierung dieser Opfer geschaffen werden. Dies zu erreichen, sei eine der zentralen Forderungen der Delegation in allen ihren Gesprächen. Die Einrichtung eines Strukturausgleichsfonds, wie er in unserem Antrag gefordert wird, sei daher von besonderer Bedeutung. Sie betonten dabei, dass die durch deutsche Förderung finanzierte Infrastruktur, also etwa Krankenhäuser, natürlich allen Volksgruppen offenstehen würden.

Wir haben daher Ende September 2018 den Antrag in den Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit eingebracht, der leider von der Regierungsmehrheit aus CDU/CSU und SPD abgelehnt wurde. Wir werden uns davon aber nicht beirren lassen. Auch wenn es eine echte Wiedergutmachung solcher Verbrechen nicht geben kann: Ein öffentliches Bekenntnis der deutschen Bundesregierung und des Parlaments wäre ein erster wichtiger Schritt zur Übernahme von Verantwortung.

Die Erinnerung an den Völkermord ist tief im Bewusstsein der Menschen in Namibia verankert, seine Spuren und Narben sind bis heute sichtbar. Das Gedenken an die deutschen Verbrechen ist Teil des namibischen Geschichtsbewusstseins. In Deutschland ist dies bis heute kaum der Fall. Es wird höchste Zeit, das zu ändern.

Helin Evrim Sommer (MdB) ist entwicklungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE

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